Bundesrat beschließt erweiterte Spielrechte für Erwachsene und Jugendliche
Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung in Bremen die Spielordnung des Deutschen Handballbundes angepasst, um Strukturen zu vereinfachen. Dabei geht es vor allem um die Regelungen bezüglich der Spielrechte, die auf der Spielberechtigung beruhen. Paragraf 55 der Spielordnung ist im Wesentlichen unverändert geblieben.
Eine Spielberechtigung ist nach wie vor einem Verein zugeordnet. Neu ist die Struktur dieser Passagen in der Spielordnung. Durch die Zusammenfassung in zwei Paragrafen ist diese übersichtlicher gestaltet. Dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Jugendliche. Letztere haben nun die Option, bis zu drei Spielrechte in jeweils einer Mannschaft in maximal zwei Vereinen zu besitzen; dies ist durch bestimmte Kriterien geregelt.
Im Erwachsenenbereich gibt es nun die Möglichkeit, zwei Spielrechte für zwei verschiedene Mannschaften zu besitzen. Zudem ist künftig der einmalige Wechsel des Spielrechts bis zum 15. Januar eines Jahres möglich.
Spielerinnen und Spieler im A-Jugendalter können nun auch ohne zusätzliche Formalitäten ein Spielrecht im Erwachsenenbereich wahrnehmen, da dieser als nächsthöhere Altersklasse festgelegt worden ist. Erforderlich ist jedoch weiterhin, dass Minderjährige eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
Sonderregelungen zur weiblichen Jugend A sind gestrichen worden, da zum 1. Juli 2025 ein Regelspielbetrieb in Kraft tritt.